Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht

Mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen die Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht. Kernelement der neuen Regelung ist neben den verschärften Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern die Schaffung eines zentralen Registers.

Für ungebundene Versicherungsvermittler (Makler und Broker) ist der Registereintrag obligatorisch; sowohl für die juristischen wie natürlichen Personen. Alle übrigen Versicherungsvermittler (Kundenbetreuer im Auftrag der Versicherungsgesellschaften) haben das Recht, sich ins Register eintragen zu lassen.

Informationspflicht

Neu unterliegen alle Versicherungsvermittler den Informationspflichten nach Art. 45 VAG. Der Vermittler muss den Kunden bei Kontaktaufnahme mindestens über Folgendes informieren:

  • Identität und Adresse des Vermittlers
  • Ob die von ihm angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen
  • Seine Vertragsbeziehungen mit den Versicherungsunternehmen
  • Person, die im Haftungsfall zu belangen ist
  • Bearbeitung der Personendaten

Diese Informationen sind auf einem dauerhaften und für die Versicherten zugänglichen Träger abzugeben. Bei Änderungen muss der Vermittler den Kunden beim nächsten Kontakt informieren.

 

Registrierung

So genannte ungebundene Vermittler (= Makler, Broker, Neutrale Versicherungsberater) müssen sich gemäss Art. 43 Abs. 1 VAG zukünftig in ein von der Finanzmarktaufsicht geführtes Register eintragen. An Versicherungsgesellschaften gebundene Vermittler gemäss Art. 43 Abs. 2 VAG dürfen sich freiwillig registrieren lassen. Das Register ist öffentlich.

Bei Vermittlerfirmen mit der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit begrenzter Haftung müssen sich sowohl die juristische Person als auch die natürlichen Personen mit Kundenverantwortung registrieren lassen. Die Eintragung der Vermittlerfirma ersetzt demnach nicht diejenige des angestellten Mitarbeiters mit Kundenverantwortung.

Bei Vermittlerfirmen, die sich als Einzelfirma oder einfache Gesellschaft organisiert haben, müssen sich hingegen nur deren Kundenbetreuer registrieren lassen.

Eintragungspflichtige Vermittler müssen von sich aus aktiv werden und sich bei der Finanzmarktaufsicht zur Registrierung anmelden. Dies geschieht elektronisch auf dem Vermittlerportal unter www.vermittleraufsicht.ch. Dateneingabe und Mutationen müssen durch den Vermittler selbst vorgenommen werden. Die Homepage enthält alle nötigen Informationen.

Berufshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung

Die professional risk management AG hat bei der Zürich Versicherung eine Berufshaftpflichtversicherung inkl. reine Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme von CHF 2 Mio. abgeschlossen.

 

Kurs „Versicherungsvermittler VBV

Über unsere Zugehörigkeit vom Brokernetzwerk erhalten unsere Berater beim Institut für Finanzplanung (IfFP), eine Vergünstigung für den Kurs „Versicherungsvermittler VBV“.

Die Kurse sind über das ganze Jahr verteilt. Falls Sie den Kurs besuchen möchten, so sind Anmeldungen möglich. Beachten Sie bitte folgende Regelungen:

Der Rabatt muss vom Kursteilnehmer bei der Kursanmeldung proaktiv geltend gemacht werden. Bei der Anmeldung über die Website des IfFP auf dem Anmeldeformular bitte „Brokernetzwerk Willis“ ankreuzen. Ein nachträglicher Rabatt ist nicht möglich.

  • Der Rabatt gilt nur für das Kursgeld, exkl. Lehrmittel und Prüfungsgebühren

Für ergänzende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.