Gerne erstellen wir Ihnen einen Vergleich und Sie erhalten das beste Angebot…
Sie können aufgrund eines erstellten Vergleichs problemlos die Grundversicherung beim günstigsten Anbieter abschliessen. Die Krankenkasse muss alle vorbehaltslos und ohne Gesundheits-prüfung aufnehmen. Das heisst, auch kranke, ältere oder schwangere Frauen können die Grundversicherung wechseln. Erfahrungsgemäss sind günstige Krankenkassen oft auch in Zukunft immernoch günstig. Bestellen Sie eine Offerte. Falls Sie innert kurzer Frist keine Post erhalten fragen Sie nach. Sie können Sie auch schriftlich für eine Grundversicherung anmelden.
Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist gemäss Gesetz (UVG) über den Arbeitgeber für Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. Die Unfalldeckung kann somit von der Grundversicherung ausgeschlossen werden. Die Unfalldeckung gemäss UVG musst vom Versicherer des Arbeitgebers bestätigt werden. Sobald die Deckung gemäss UVG ganz oder teilweise wegfällt (z.B. unbezahlter Urlaub, Reduktion der Arbeitsstunden auf unter 8 pro Woche), muss sie in die Grundversicherung eingeschlossen werden.
Mit einer höheren Franchise kann bis zu 50 Prozent Prämien eingespart werden. Ob sich eine höhere Franchise lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab. Grundsätzlich muss zuerst verglichen werden, wie der Prämienunterschied zwischen der tiefsten und der gewünschten Franchise beträgt. Siehe folgendes Beispiel (Erwachsene Person, wohnhaft in der Stadt Zürich):
Geschätzte Arztkosten pro Jahr Beispiele in CHF |
Franchise in CHF |
Zusätzlicher Selbstbehalt 10% (maximal CHF 700) in CHF |
Total Kosten in CHF |
Jahresprämie in CHF |
Gesamtkosten in CHF |
1000 | 300 | 70 | 370 | 3303 | 3673 |
1000 | 500 | 50 | 550 | 3156 | 3706 |
1000 | 1000 | 0 | 1000 | 2784 | 3784 |
1000 | 1500 | 0 | 1000 | 2410 | 3410 |
1000 | 2500 | 0 | 1000 | 1776 | 2776 |
Aufgrund des obenerwähnten Beispiels wäre die optimalste Variante mit 2500 Franken Franchise.
Beispiel mit geschätzten Arztkosten pro Jahr von 3000 Franken
Geschätzte Arztkosten pro Jahr Beispiele in CHF |
Franchise in CHF |
Zusätzlicher Selbstbehalt 10% (maximal CHF 700) in CHF |
Total Kosten in CHF |
Jahresprämie in CHF |
Gesamtkosten in CHF |
3000 | 300 | 270 | 570 | 3303 | 3873 |
3000 | 500 | 250 | 750 | 3156 | 3906 |
3000 | 1000 | 200 | 1200 | 2784 | 3984 |
3000 | 1500 | 150 | 1650 | 2410 | 4060 |
3000 | 2500 | 50 | 2550 | 1776 | 4326 |
In diesem Beispiel ist gilt als optimalste Variante 300 Franken Franchise.
Die Franchise kann jedes Jahr wieder angepasst werden. Senden Sie rechtzeitg ein eingeschriebener Brief (muss spätestens per 30. November bei der Krankenkasse eintreffen). Für Kinder empfiehlt sich keine Franchise zu wählen, da die Prämieneinsparung zu gering ist.
Viele Versicherte verzichten auf einen Wechsel der Grundversicherung, weil sie Administrations- bzw. Abrechnungsprobleme befürchten. Dies ist in der Praxis absolut unproblematisch. Die ambulanten Arztrechnungen können Sie an beide Krankenkassen zustellen. Die Versicherer werden die Rechnungen prüfen und abrechnen. Spitäler rechnen praktisch immer direkt mit den Krankenkassen ab. Das bedeutet, dass also auch altere oder kranke Personen die Grundversicherung wechseln können.
Prüfen Sie die verschiedenen Alternativmodelle. Je nach Krankenkassen können so bis zu 25 Prozent Prämien eingespart werden. Hier finden Sie eine Liste der angebotenen Alternativmodelle:
Hausarztmodell (immer vorest zum Hausarzt)
HMO (immer vorerst zur HMO-Gemeinschaftspraxis)
Light (eingeschränkte Arzt- oder Spitalwahl)
Telmed (Telefon-Beratung)
Die Prämienverbilligung ist für Personen in bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gedacht. Wie die Verbilligung bzw. Subvention verteilt wird, entscheidet der Wohnsitzkanton. Über mögliche Prmäienverbilligungen muss der Kanton die Versicherten regelmässig informieren. Die Krankenkassen müssen zwingend mit dem Kanton zusammen arbeiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Verbilligungen ohne Verzug den Berechtigten zukommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, ob Sie Anrecht auf eine Prämienverbilligung haben.
Wer länger als 60 aufeinander folgenden Tagen Militärdienst oder Zivilschutz leistet, kann die Grundversicherung für diese Zeit sistieren. Die Kopie des Marschaufgebots muss mindestens 8 Wochen vor Dienstbeginn der Krankenkasse eingereicht werden. Bei verspäteter Meldung sistiert die Krankenkasse spätestens nach 8 Wochen.
Auch hier empfehlen wir die Prämien zu vergleichen. Zudem sollten bie der Wahl der Krankenkassen beachtet werden, wie die Zusatzversicherungen definiert sind (Wichtig: Zahnstellungkorrekturen). Einige Krankenkassen gewähren für ab dem 3. Kind Rabatt in der Grundversicherung. ACHTUNG: Wer für das neugeborene Kind eine andere Krankenkasse auswählt, muss möglichweise einen Teil der Spitalkosten selber übernehmen. Dies ist dann der Fall, wenn nur die Mutter halbprivat oder privat versichert ist oder wenn in einem Spital ausserhalb des Kantons entbindet wird. Nicht alle Spitalzusatz-versicherungen übernehmen die Kosten des Neugeborenen, welche über die Grundversicherung hinaus gehen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse.
Die Prämienunterschiede zwischen den Krankenkassen sind enorm. Vergleichen Sie die verschiedenen Prämien. Bei der Krankenpflegen-Zusatzversicherung gilt es vor allem, die versicherten Leistungen zu prüfen. Definieren Sie für sich die wichtigsten Leistungen aufgrund Ihrer Bedürfnisse. Anschliessend können Sie aufgrund des Vergleichs prüfen, welche Krankenkassen Ihrer Bedürfnisse am optimalsten abedeckt. Bei den Spitalzusatzversicherung sind die Prämienunterschiede enorm. Vergleichen Sie die verschiedenen Varianten. Es lohnt sich.
Die Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherungen Kollektiv-Verträge an. Das bedeutet, dass bei den Zusatzversicherungen Prämienvergünstigungen möglich sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Berufsverband, ob ein Kollektiv-Vertrag besteht.
Bei Einschluss eines Selbstbehalts (1000 – 10’000 Franken möglich) können Sie bis zu 70 Prozent Prämien ensparen. Prüfen Sie verschiedene Varianten.
Einige Krankenkassen bietet Spezialversicherung wie, Halbprivat ohne Arztwahl (Hotelversicherung), Flexible Spitalwahl, etc. an. Erkundigen Sie sich und vergleichen Sie die Prämien mit den herzkömmlichen Spitalzusatzversicherungen.
Sie können bis zu 25 Prozent Prämien einsparen, wenn Sie sich verpflichten, sich nur in Spitäler behandeln zu lassen, bei welchen die Krankenkassen spezielle Tarifverträge abgeschlossen haben. Die Spitalliste kann sich aber jederzeit ändern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.