Erwerbsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit / Arbeitsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit: Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die angebotene Erwerbsausfall-Versicherung infolge Krankheit und Unfall erbringt Leistungen in Form von Renten bei Erwerbsunfähigkeit und Prämienbefreiungen der versicherten Person. Die Erwerbsausfall-Renten dienen dem Versicherten als Ersatzeinkommen in Ergänzung zur IV, wobei die Leistungshöhe abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit ist. In der Regel beträgt die gewählte Wartefrist 24 Monate. Bei Bedarf kann diese auch gekürzt werden auf 12, 6 oder 3 Monate nach Beginn der Erwerbsunfähigkeit. Die maximale Leistung sollte mit dem effektiven Erwerbseinkommen koordiniert sein.

Häufig wird diese Lösung für selbständig Erwerbstätige gewählt, da die keine obligatorische Pensionskasse gemäss BVG abschliessen können. Arbeitnehmer die weder verheiratet noch Kinder haben, sind meist im BVG-Pensionskasse in diesem Bereich massiv unterversichert.

Ein grosser Unterschied besteht meist auch zwischen Erwerbsunfähigkeit bei Krankheit oder bei Unfall.

Ein gut ausgebildeter Versicherungsberater kann Ihnen sehr genau eine entsprechende Vorsorgeanalyse erstellen und genau aufzeigen mit welchen Leistungen Sie rechnen können. Diesen Service können wir Ihnen selbstverständlich und gerne bieten. Kontaktieren Sie uns bei entsprechendem Bedarf. Wir werden Sie freundlich und seriös beraten.

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