BVG – Pensionskasse

Pensionskasse Schweiz

Die 2. Säule (Berufliche Vorsorge) ermöglicht zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.

 

Pensionskasse BVGBVG Schweiz

 

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Seit 1985 ist die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch für alle Angestellten einer Firma ab Alter 18 bis Alter 65. Am 1. Januar 2011 sind in der beruflichen Vorsorge Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmer in Kraft getreten. Die Pensionskassen der Schweiz können jetzt vorsehen, für erwerbstätige Arbeitnehmende nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters die Vorsorge bis höchstens zur Vollendung des 70. Lebensjahres weiterzuführen.

Die Führung einer Pensionskasse unterliegt strenger gesetzlichen Verpflichtungen. Die wichtigsten Elemente bestehen aus:

  • Risikoversicherung infolge Invalidität und Todesfall
  • technische Verwaltung
  • Altersvorsorge

Bei der Risikoversicherung und der Verwaltung ist der Hauptunterschied bei Preis für das Risiko.

Bei der Altersvorsorge / Sparkapitalien ist die Sicherheit und Rendite ausschlaggebend. Es giebt noch die Volldeckungslösung, das heist, dass das Kapital inkl. der Minimalverzinsung (von Gesetzes wegen jährlich neu festgelegt) garantiert ist. Dann gibt es die teilautonomen Anlageformen, bei deren dieselben gesetzlichen Vorschriften bestehen, jedoch beim Anlageverlauf eine bessere oder schlechtere Rendite erwirtschaftet wird. Bei längerfristigem, schlechten Verlauf entsteht eine Unterdeckung und muss somit saniert werden. Jedoch werden dafür in der Regel Reserven gebildet, in der Regel von 10 % und mehr. Bei besserem Verlauf erhält der versicherte Arbeitnehmer einen besseren Zins. Mittel- und längerfristige Anlagen haben in der Vergangenheit um einiges höhere Renditen abgeworfen.

Die Sparbeiträge und Risikoleistungen können in Höhe und Art zu gunsten der Arbeitnehmer verbessert werden. Wir werden Sie gerne beraten und Ihnen die Möglichkeiten, sowie die Preisunterschiede darlegen. Eine Pensionskasse nach BVG hat auch interessante steuerliche Aspekte die nicht vernachlässigt werden sollten. Zudem können Sie vorhandene Sparbeiträge zur Finanzierung von Wohneigentum oder für den Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit einsetzen.

 

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