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Organhaftpflichtversicherung versichert:
- Prüfung der Sach- und Rechtslage
- Entschädigungsleistung für berechtigte Ansprüche
- Abwehr von unberechtigten Forderungen
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Für Schäden durch Pflichtverletzung haften Geschäftsführer und Organmitglieder
(Directors and Officers) persönlich und unbeschränkt mit ihrem
gesamten Privatvermögen. Eine D&O-Police sorgt vor, indem sie privates
Vermögen in derartigen Fällen schützt und bei Bedarf qualifizierten juristischen
Beistand bietet.
Wer benötigt eine D&O-Police?
Angesprochen sind – grundsätzlich unabhängig von ihrer
Grösse – in erster Linie Kapitalgesellschaften (AG und GmbH)
und Genossenschaften, aber auch Stiftungen und eingetragene
Vereine. Aufgrund gesetzlicher Verantwortlichkeitsbestimmungen
haften die Organe für Pflichtverletzungen einerseits bei selbst
wahrgenommenen Aufgaben, andererseits bei mangelhafter
Kontrolle über delegierte Aktivitäten.
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