Was deckt eine Organhaftpflichtversicherung

OrganversicherungOrganhaftpflichtversicherung versichert:

 

 

  • Prüfung der Sach- und Rechtslage
  • Entschädigungsleistung für berechtigte Ansprüche
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen

 

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Für Schäden durch Pflichtverletzung haften Geschäftsführer und Organmitglieder

(Directors and Officers) persönlich und unbeschränkt mit ihrem

gesamten Privatvermögen. Eine D&O-Police sorgt vor, indem sie privates

Vermögen in derartigen Fällen schützt und bei Bedarf qualifizierten juristischen

Beistand bietet.

Wer benötigt eine D&O-Police?

Angesprochen sind – grundsätzlich unabhängig von ihrer

Grösse – in erster Linie Kapitalgesellschaften (AG und GmbH)

und Genossenschaften, aber auch Stiftungen und eingetragene

Vereine. Aufgrund gesetzlicher Verantwortlichkeitsbestimmungen

haften die Organe für Pflichtverletzungen einerseits bei selbst

wahrgenommenen Aufgaben, andererseits bei mangelhafter

Kontrolle über delegierte Aktivitäten.

 

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