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Ombudsstelle
Die Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» wurde 1972 vom SVV ins Leben gerufen. Die Ombudstelle hilft den Versicherten, indem sie versicherungsrechtliche Fragen beantwortet und in Konfliktsituationen lösungsorientiert vermittelt. Sie stellt ihre Dienste unentgeltlich und neutral zur Verfügung. Die Zahl der behandelten Fälle zeigt, dass die Ombudsstelle einem grossen Bedürfnis entspricht und das Vertrauen der Versicherten besitzt.
Zusammenfassung des Jahresberichts 2012
Im Berichtsjahr 2012 wurden der Ombudsstelle insgesamt 3892 Anliegen unterbreitet. 3365 Anfragen und Beschwerden fielen in die Zuständigkeit der Ombudsstelle. 527 Anfragen betrafen Anliegen ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs. Die von der Ombudsstelle bearbeiteten Fälle haben im 40. Jubiläumsjahr seit ihrer Gründung damit die beachtliche Anzahl von ca. 80’000 erreicht.
Im Zuständigkeitsbereich hatte sich die Ombudsstelle mit 41 Fällen mehr zu befassen als im Vorjahr. Diese leichte Zunahme der Fallzahlen um 1,2 Prozent ist auf einen Anstieg der Anfragen in der französischen Schweiz um 20 (4,8 Prozent) und in der italienischen Schweiz um 36 (16,3 Prozent) sowie einen leichten Rückgang der Anfragen in der Deutschschweiz um 15 (-0,5 Prozent) zurückzuführen.
Erheblich verändert haben sich die Anfragen zu einzelnen Versicherungsbranchen. Den stärksten Zuwachs hat die Branche Rechtsschutz-Versicherungen erfahren, bei denen häufig Vorfragen aus Rechtsgebieten ausserhalb des Versicherungsrechts zu prüfen sind. Dort haben die Anfragen um über 56 Prozent von 203 auf 318 zugenommen. Deutlich angestiegen sind auch die komplexen und zeitaufwändigen Beschwerdefälle im UVG-Bereich, in dem sich die Fallzahlen von 519 auf 613 (16,2 Prozent) erhöht haben. Ein markanter Rückgang der Anfragen und Beschwerden von 533 auf 375 (-29,6 Prozent) hat bei den Lebensversicherungen stattgefunden. Bei den Krankentaggeld-Versicherungen sind die Anfragen von 621 auf 524 (15,6 Prozent) ebenfalls deutlich gesunken.
Spürbar zugenommen haben Beschwerdefälle im Personenversicherungsbereich, bei denen der für die Leistungspflicht eines Versicherers relevante Sachverhalt nicht vollständig geklärt werden konnte, weil aufgrund der üblichen Aktenaufbewahrungsdauer von zehn Jahren wichtige Unterlagen zu Ereignissen, die vor mehr als 10 Jahren stattgefunden hatten, nicht mehr beschafft werden konnten. 2995 Anfragen konnten direkt mit den Versicherungsnehmern oder Anspruchstellern erledigt werden. Von den uns unterbreiteten 1400 schriftlichen Beschwerdefällen kam es in 370 Fällen zu Interventionen bei den involvierten Versicherungsgesellschaften. Diese führten in 67,1 Prozent zu einer Verbesserung der Situation der Beschwerde führenden Partei.
(Bericht von: Schweizerischer Versicherungsverband SVV)
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