Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule in der direkten Bundessteuer

Steuerbelastung auf AHV/IV, BVG/Pensionskasse, Lebensversicherungen, Leibrenten, Einmaleinlagen

Steuerbelastung auf AHV/IV, BVG/Pensionskasse, Lebensversicherungen, Leibrenten, Einmaleinlagen

Stand 01/2009 – teilweise aktualisierte Zahlen 09/2014 gemäss Vermerk…

In der nachfolgenden Übersichert haben wir für Sie alle steuerlich relevanten Informationen zu den Prümienabzügen und zu der Besteuerung während der Versicherungsdauer sowie bei Auszahlung der Leistungen zusammengestellt.

 

Prämienabzüge

Die Beiträge der 1. Säule und 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden.

Säule 3a

Für Personen mit beruflicher Vorsorge (BVG)CHF 6’739 (Stand 2014)
Für Personen ohne berufliche Vorsorge (BVG)CHF 33’695 (Stand 2014) (20 % des Erwerbs-einkommens, maximal 40 % des oberen BVG-Grenzbetrages)

 

Säule 3b

1. Von den Einkünften werden abgezogen:

Die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, Kranken- und nicht obligatorische Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien bis zu den Gesamtbeträgen von:

 Mit Beiträgen in die Säule 2 und Säule 3a Ohne Beiträge in die Säule 2 und 3a
Verheiratete CHF 3’300 CHF 4’950
Alleinstehende CHF 1’700 CHF 2’550
Zusätzlich pro Kind CHF   700 CHF   700

 

Besteuerung während der Versicherungsdauer

Vermögen in der 1. Säule, der 2. Säule und der Säule 3a sind vermögenssteuerfrei

 

Säule 3b

Risikoversicherungen:Vermögenssteuerfrei
Kapitalbildende Versicherungen:Keine Vermögenssteuern für natürliche Personen
Aufgeschobene Leibrenten mit Rückgewähr:Keine Vermögenssteuern für natürliche Personen
Bitte beachten Sie: Für juristische Personen gilt der Rückkaufswert als Vermögen

 

Besteuerung bei Auszahlung der Leistungen

Renten aus der 1. Säule und 2. Säule sind zu 100 %, zusammen mit den übrigen Einkünften zu versteuern.

Alters- und Todesfallkapitalien:Besteuerung im vollen Umfang zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen

Bitte beachten Sie: Sämtliche im gleichen Jahr erfolgten Kapitalzahlungen aus der Säule 2 und 3a an allein stehende oder gemeinsam steuerpflichtige Personen sind zusammen zu versteuern.

 

Säule 3a

Kapitalleistungen aus Vorsorgepolicen und VorsorgekontiBesteuerung im vollen Umfang zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen
Leibrenten inkl. Überschussanteile:Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften
Rückgewährssummen aus Leibrenten:Besteuerung im vollen Umfang zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen
Erwerbsunfähigkeitsrenten:Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften
Todesfallzeitrenten (Familienrenten):Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften

Bitte beachten Sie: Sämtliche im gleichen Jahr erfolgten Kapitalzahlungen aus der Säule 2 und 3a an allein stehende oder gemeinsam steuerpflichtige Personen sind zusammen zu versteuern…

(Beachten Sie bitte auch dass gemäss Übergangsregelung für Renten, die vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begannen und auf einem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am 31. Dezember 1986 bereits bestand, andere Regelungen bestanden auf die wir hier nicht mehr eingehen werden.)

 

Säule 3b

Kapitalbildende Versicherungen, finanziert mit Einmalprämie:

Ertrag (=Differenz Auszahlung minus Einmalprämie) ist im Erlebensfall (Ablauf oder Rückkauf) steuerfrei, wenn der Abschluss folgendes beinhaltet:

vor dem 01.01.1994Vertragsdauer mind. 5 Jahre oder Auszahlung ab vollendetem 60. Altersjahr des Versicherten
vom 01.01.1994 bis 31.12.1998Vertragsdauer mind. 5 Jahre und Auszahlung ab vollendetem 60. Altersjahr des Versicherten
ab 01.01.1999und Abschluss vor vollendetem 66. Altersjahr

Bitte beachten Sie: Sind die obigen Kriterien nicht erfüllt, ist der Ertrag zusammen mit dem übrigen Einkommen zu versteuern.

 

Säule 3b

Kapitalbildende Versicherungen, finanziert mit periodischen PrämienSteuerfrei
Leibrenten inkl. Überschussanteile:Zu 40 % zusammen mit den übrigen Einkünften
Rückgwährssummen aus Leibrenten:40 % der Rückgewährssumme sind einkommenssteuerpflichtig zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen
Rückkäufe von Leibrenten (vor und nach Rentenbeginn):Besteuerung der Rückkaufssumme zu 40 % zum Rentensatz, zusammen mit dem übrigen Einkommen
Todesfall-RisikoversicherungenBesteuerung im vollen Umfang zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen
Rodesfallzeitrenten (Familienrenten):Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften
Erwerbsunfähigkeitsrenten:Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften

 

Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell…

Unsere Berater sind an allen Orten der Schweiz vor Ort – Rufen Sie uns an unter 056 544 42 18 oder schicken Sie uns eine Info…

Wünsche Sie Angebote von Lebensversicherungen, Leibrenten oder Einmaleinlagen…

 

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