
Steuerbelastung auf AHV/IV, BVG/Pensionskasse, Lebensversicherungen, Leibrenten, Einmaleinlagen
Stand 01/2009 – teilweise aktualisierte Zahlen 09/2014 gemäss Vermerk…
In der nachfolgenden Übersichert haben wir für Sie alle steuerlich relevanten Informationen zu den Prümienabzügen und zu der Besteuerung während der Versicherungsdauer sowie bei Auszahlung der Leistungen zusammengestellt.
Prämienabzüge
Die Beiträge der 1. Säule und 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden.
Säule 3a
Für Personen mit beruflicher Vorsorge (BVG) | CHF 6’739 (Stand 2014) |
Für Personen ohne berufliche Vorsorge (BVG) | CHF 33’695 (Stand 2014) (20 % des Erwerbs-einkommens, maximal 40 % des oberen BVG-Grenzbetrages) |
Säule 3b
1. Von den Einkünften werden abgezogen:
Die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, Kranken- und nicht obligatorische Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien bis zu den Gesamtbeträgen von:
Mit Beiträgen in die Säule 2 und Säule 3a | Ohne Beiträge in die Säule 2 und 3a | |
Verheiratete | CHF 3’300 | CHF 4’950 |
Alleinstehende | CHF 1’700 | CHF 2’550 |
Zusätzlich pro Kind | CHF 700 | CHF 700 |
Besteuerung während der Versicherungsdauer
Vermögen in der 1. Säule, der 2. Säule und der Säule 3a sind vermögenssteuerfrei
Säule 3b
Risikoversicherungen: | Vermögenssteuerfrei |
Kapitalbildende Versicherungen: | Keine Vermögenssteuern für natürliche Personen |
Aufgeschobene Leibrenten mit Rückgewähr: | Keine Vermögenssteuern für natürliche Personen |
Bitte beachten Sie: Für juristische Personen gilt der Rückkaufswert als Vermögen |
Besteuerung bei Auszahlung der Leistungen
Renten aus der 1. Säule und 2. Säule sind zu 100 %, zusammen mit den übrigen Einkünften zu versteuern.
Alters- und Todesfallkapitalien: | Besteuerung im vollen Umfang zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen |
Bitte beachten Sie: Sämtliche im gleichen Jahr erfolgten Kapitalzahlungen aus der Säule 2 und 3a an allein stehende oder gemeinsam steuerpflichtige Personen sind zusammen zu versteuern.
Säule 3a
Kapitalleistungen aus Vorsorgepolicen und Vorsorgekonti | Besteuerung im vollen Umfang zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen |
Leibrenten inkl. Überschussanteile: | Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften |
Rückgewährssummen aus Leibrenten: | Besteuerung im vollen Umfang zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen |
Erwerbsunfähigkeitsrenten: | Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften |
Todesfallzeitrenten (Familienrenten): | Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften |
Bitte beachten Sie: Sämtliche im gleichen Jahr erfolgten Kapitalzahlungen aus der Säule 2 und 3a an allein stehende oder gemeinsam steuerpflichtige Personen sind zusammen zu versteuern…
(Beachten Sie bitte auch dass gemäss Übergangsregelung für Renten, die vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begannen und auf einem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am 31. Dezember 1986 bereits bestand, andere Regelungen bestanden auf die wir hier nicht mehr eingehen werden.)
Säule 3b
Kapitalbildende Versicherungen, finanziert mit Einmalprämie:
Ertrag (=Differenz Auszahlung minus Einmalprämie) ist im Erlebensfall (Ablauf oder Rückkauf) steuerfrei, wenn der Abschluss folgendes beinhaltet:
vor dem 01.01.1994 | Vertragsdauer mind. 5 Jahre oder Auszahlung ab vollendetem 60. Altersjahr des Versicherten |
vom 01.01.1994 bis 31.12.1998 | Vertragsdauer mind. 5 Jahre und Auszahlung ab vollendetem 60. Altersjahr des Versicherten |
ab 01.01.1999 | und Abschluss vor vollendetem 66. Altersjahr |
Bitte beachten Sie: Sind die obigen Kriterien nicht erfüllt, ist der Ertrag zusammen mit dem übrigen Einkommen zu versteuern.
Säule 3b
Kapitalbildende Versicherungen, finanziert mit periodischen Prämien | Steuerfrei |
Leibrenten inkl. Überschussanteile: | Zu 40 % zusammen mit den übrigen Einkünften |
Rückgwährssummen aus Leibrenten: | 40 % der Rückgewährssumme sind einkommenssteuerpflichtig zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen |
Rückkäufe von Leibrenten (vor und nach Rentenbeginn): | Besteuerung der Rückkaufssumme zu 40 % zum Rentensatz, zusammen mit dem übrigen Einkommen |
Todesfall-Risikoversicherungen | Besteuerung im vollen Umfang zu 1/5 der ordentlichen Tarife, getrennt vom übrigen Einkommen |
Rodesfallzeitrenten (Familienrenten): | Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften |
Erwerbsunfähigkeitsrenten: | Zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften |
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell…
Unsere Berater sind an allen Orten der Schweiz vor Ort – Rufen Sie uns an unter 056 544 42 18 oder schicken Sie uns eine Info…
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